Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 461.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,11784
BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 461.89 (https://dejure.org/1990,11784)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1990 - 9 B 461.89 (https://dejure.org/1990,11784)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1990 - 9 B 461.89 (https://dejure.org/1990,11784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,11784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 461.89
    Nach der insoweit von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 76, 143 ) setzt die Bewertung, ob eine staatliche Verbotsnorm, insbesondere eine Strafnorm, eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt und asylbegründend wirkt, voraus, daß die zuständigen Behörden und Gerichte zunächst Inhalt und Reichweite dieser Rechtsnorm bestimmen.

    Nur unter der Voraussetzung, daß der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt ist oder Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewendet wird, als ihr Wortlaut nahelegt, ist zur Bestimmung der Reichweite des Verbots die Ermittlung der ausländischen Rechtsauslegung und -anwendung erforderlich (BVerfGE 76, 143 ).

  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 461.89
    Gegen diese Grundsätze, deren Maßgeblichkeit auch vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont worden ist (vgl. u.a.Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90;Beschluß vom 27. September 1989 - BVerwG 9 B 224.89 -), hat das Berufungsgericht nicht verstoßen.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 461.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten und gutachtlicher Stellungnahmen nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts; dieses Ermessen wird allerdings dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten absieht, obwohl die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. etwaUrteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 224.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gefahr asylrechtsrelevanter

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 461.89
    Gegen diese Grundsätze, deren Maßgeblichkeit auch vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont worden ist (vgl. u.a.Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90;Beschluß vom 27. September 1989 - BVerwG 9 B 224.89 -), hat das Berufungsgericht nicht verstoßen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht